Für die erste Unterbringung von Asylbewerbern nach dem Verlassen der zentralen Aufnahmestellen des Landes sind die Landkreise zuständig. In Ebersbach betreibt der Landkreis in der Daimlerstraße eine dieser Gemeinschaftsunterkünfte sowie das EberCamp, eine größere Zeltunterkunft. Nach einer gesetzlich festgelegten Frist (von zwei Jahren) bzw. nach Zuerkennung des Asylstatus werden die Asylsuchenden auf die Städte und Gemeinden verteilt; sie sind für die sogenannte Anschlussunterbringung verantwortlich
Die städtischen Sozialwohnungen sind langfristig vermietet und stehen daher nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund brauchen wir Ihre Hilfe! Es ist auch ein Gebot unserer Willkommenskultur, wenn wir möglichst vielen, die hier bereits etwas Fuß gefasst haben, eine längere Bleibe bieten könnten.
Wenn Sie Besitzer leerstehender Wohnungen oder Gebäude (möbliert und unmöbliert) sind und diese den Wohnungssuchenden oder der Stadtverwaltung zur Vermietung zur Verfügung stellen können, wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Ebersbach.
Kontakt:
Andrea Schiller
Stadtverwaltung Ebersbach
Integrationsmanagement
Telefon 07163/161-292
schiller@stadt.ebersbach.de
Die Bezahlung erfolgt auf der Basis ortsüblicher Mieten und wird vom Landkreis übernommen.