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Jobvermittlung

Die Flüchtlingshilfe Ebersbach koordiniert Arbeitseinsätze der Flüchtlinge im Bauhof und beim Verein Bücher tun Gutes. Alles Aufgaben, die Ehrenamtliche auf Dauer nicht alleine bewältigen könnten.

Dürfen Asylsuchende überhaupt arbeiten?
Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung und Geduldete dürfen die ersten drei Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht arbeiten. Danach besteht für sie in der Regel 15 Monate lang ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang.
Solange noch keine Arbeitserlaubnis vorliegt, können Asylsuchende
ehrenamtlich bei kommunalen oder gemeinnützigen Trägern arbeiten. Erlaubt sind maximal 20 Wochenstunden im Monat mit einem Stundenlohn von 1,05 Euro. Es müssen Arbeiten sein, „die nur stundenweise verrichtet werden und kein Arbeitsverhältnis nach arbeitsrechtlichen Kriterien begründen“. Zudem ist die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten nur zulässig, soweit die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde.